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» Anzeige über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle und Durchführung eines Lagerfeuers
Anzeige über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle und Durchführung eines Lagerfeuers
Anzeige über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle und Durchführung eines Lagerfeuers
Hinweis
Durch Ausfüllen des nachfolgenden Formulars können Sie Ihrer
Anzeigepflicht
nachkommen, wenn Sie vorhaben, pflanzliche Abfälle, die auf Ihrem Grundstück angefallen sind, durch Verbrennen zu beseitigen oder wenn Sie ein Lagerfeuer errichten möchten.
Es ist, auch in Ihrem eigenen Interesse, erforderlich, zunächst die nachfolgende
Verordnung
über das Beseitigen pflanzlicher Abfälle sowie die von uns erstellten
weiterführenden Hinweise
zur Kenntnis zu nehmen. Sie müssen die Kenntnisnahme am Ende des Formulars bestätigen. Andernfalls ist eine Anzeige nicht möglich.
Sie finden die Verordnung und die weiterführenden Hinweise am Ende des Formulars.
Nennung der Maßnahme
Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Maßnahme Sie vornehmen möchten.
Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Errichtung eines Lagerfeuers
Zu verbrennendes Material:
*
Angaben zur für die Durchführung verantwortlichen Person (Aufsichtsperson)
Bitte tragen Sie nachfolgend die persönlichen Daten der Person ein, die für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle bzw. das Lagerfeuer verantwortlich ist. Die für das Feuer
verantwortliche Person
ist zur Aufsicht über das Feuer verpflichtet und muss während der Durchführung durchgehend anwesend sein!
Name, Vorname:
*
Straße:
*
PLZ, Ort:
*
Geburtsdatum:
*
Tel.-Nr.:
*
Mobil::
E-Mail-Adresse:
*
Angaben zum Zeitpunkt
Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder möglichst vollständig und ausführlich aus.
Datum der Durchführung (von - bis):
*
Uhrzeit (von - bis):
*
Angaben zum Ort des Verbrennens
Beschreiben Sie hier ausführlich und möglichst genau den Ort des Verbrennens. Von der Örtlichkeit ist auch die Zulässigkeit Ihres Vorhabens abhängig.
Lage des Brandplatzes:
*
Nennen Sie hier die die Adresse oder beschreiben die Örtlichkeit, an der Sie verbrennen oder ein Lagerfeuer errichten möchte. Die Nennung des Flurstücks alleine ist nicht ausreichend! Das Ordnungsamt muss in der Lage sein, das Feuer im Bedarfsfall selbstständig finden zu können.
Abstände in Metern zur Bebauung/Wald:
*
Kenntnisnahme der Verordnung und Hinweise
Bestätigen Sie durch das Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie sowohl die Verordnung als auch die weiterführenden Hinweise zur Kenntnis genommen haben.
*
Ich habe die
Verordnung
zur Kenntnis genommen.
*
Ich habe die
weiterführenden Hinweise
zur Kenntnis genommen.
Kopie an meine E-Mail-Adresse senden.
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Formular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung
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Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus!
Weiterführende Hinweise zum Verbrennen
Verordnung über das Beseitigen pflanzlicher Abfälle
Stadt Witzenhausen
Am Markt 1
37213 Witzenhausen
Tel.: 05542 5080
E-Mail:
Kontakt
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