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Bauen & Wohnen
Beschreibung
Festsetzung der Zweitwohnungssteuer im Stadtgebiet der Stadt Witzenhausen
Die Stadt Witzenhausen hat zum 01.01.2025 die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Der Steuersatz beträgt 10 % des jährlichen Mietwertes einer Zweitwohnung, die Erhebung erfolgt jährlich. Für Wohnungen, die selbstgenutzt im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder die dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unter der ortsüblichen Miete überlassen sind, wird die Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe angesetzt.
Die Berechnung erfolgt durch einen Mietwertkalkulator. Dieser ermittelt aus den Angaben zur Lage, der Wohnfläche, dem Baujahr und der Ausstattung der Immobilie eine Wohnraummiete (Nettokaltmiete).
Um einen Mietwert zu bestimmen, werden Sie gebeten, den „Erklärungsbogen zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer“ ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Witzenhausen, Steueramt, Am Markt 1, 37213 Witzenhausen zu übermitteln.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der o. a. Telefonnummer und zu den Öffnungszeiten gerne auch persönlich zur Verfügung. Sie können uns auch auf elektronischem Wege per E-Mail unter der Adresse steueramt@witzenhausen.de erreichen.
Benötigte Unterlagen
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
SEPA-Einzugsermaechtigung-Steuer
Die Fachwerkstadt Witzenhausen bietet alles was einen guten Wohnstandort auszeichnet:
- ausgeprägte Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Ärzte, Apotheken, etc.)
- gute Einkaufsmöglichkeiten mit kurzen Wegen
- gute Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in reizvoller Landschaft
- internationales Flair durch die Universität
- erstklassige Informationen durch innovative Ingenieurbüros
- Hochburg des ökologischen Landbaus
- günstige Lebenshaltungskosten
Formulare, Bauanträge, Statistischer Erhebungsbogen
Im Rahmen von Bauanträgen zu beachtende städtische Satzungen wie z.B: die Stellplatz- und Ablösesatzung oder die Baugestaltungssatzung Sanierungsgebiet für den historischen Altstadtkern finden Sie auf der Homepage der Stadt Witzenhausen unter Rathaus & Bürgerservice, Satzungen & Ortsrecht, Bau- und Wohnungswesen.
Bauantragsformulare
Für Fragen zur Bauordnung, zu Baugenehmigungen, Bauanträgen, Baulasten und Denkmalschutz ist der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises, Fachbereich 7 Dienstleister und Ansprechpartner. Die Anträge sind zu richten an den
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Fachdienst 7.2
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
Bautätigkeitsstatistik
Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) entsprechend dem Hessischen Landesstatistikgesetz durchgeführt. Der Erhebungsbogen kann herunterladen oder online ausgefüllt werden. https://statistik.hessen.de/online-erhebung
Zweck, Art und Umfang der Erhebung
Die Erhebungsbögen sind die Grundlage für die Bautätigkeitsstatistik, die vom Hessischen Statistischen Landesamt durchgeführt wird. Die Bautätigkeitsstatistik (Baugenehmigungs-, Bauüberhangs-, Baufertigstellungsstatistik sowie Abgangsstatistik) liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit und ist somit ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bausektor. Darüber hinaus dient sie der Fortschreibung des Wohnungsbestandes und stellt Daten z. B. für die Planung in den Gebietskörperschaften, für Wirtschaft, Forschung und den Städtebau bereit.
Mehr erfahren Sie unter dem Link Bautätigkeitsstatistik-Online des Hessischen Statistischen Landesamtes, 65175 Wiesbaden.
Link zu Bauvorschriften, Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke
https://wirtschaft.hessen.de/wohnen-bauen/bauvorschriften/dokumente-und-vordrucke
Die Fachwerkstadt Witzenhausen bietet alles was einen guten Wohnstandort auszeichnet:
- ausgeprägte Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Ärzte, Apotheken, etc.)
- gute Einkaufsmöglichkeiten mit kurzen Wegen
- gute Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in reizvoller Landschaft
- internationales Flair durch die Universität
- erstklassige Informationen durch innovative Ingenieurbüros
- Hochburg des ökologischen Landbaus
- günstige Lebenshaltungskosten
Formulare, Bauanträge, Statistischer Erhebungsbogen
Im Rahmen von Bauanträgen zu beachtende städtische Satzungen wie z.B: die Stellplatz- und Ablösesatzung oder die Baugestaltungssatzung Sanierungsgebiet für den historischen Altstadtkern finden Sie auf der Homepage der Stadt Witzenhausen unter Rathaus & Bürgerservice, Satzungen & Ortsrecht, Bau- und Wohnungswesen.
Bauantragsformulare
Für Fragen zur Bauordnung, zu Baugenehmigungen, Bauanträgen, Baulasten und Denkmalschutz ist der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises, Fachbereich 7 Dienstleister und Ansprechpartner. Die Anträge sind zu richten an den
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Fachdienst 7.2
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
Bautätigkeitsstatistik
Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) entsprechend dem Hessischen Landesstatistikgesetz durchgeführt. Der Erhebungsbogen kann herunterladen oder online ausgefüllt werden. https://statistik.hessen.de/online-erhebung
Zweck, Art und Umfang der Erhebung
Die Erhebungsbögen sind die Grundlage für die Bautätigkeitsstatistik, die vom Hessischen Statistischen Landesamt durchgeführt wird. Die Bautätigkeitsstatistik (Baugenehmigungs-, Bauüberhangs-, Baufertigstellungsstatistik sowie Abgangsstatistik) liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit und ist somit ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bausektor. Darüber hinaus dient sie der Fortschreibung des Wohnungsbestandes und stellt Daten z. B. für die Planung in den Gebietskörperschaften, für Wirtschaft, Forschung und den Städtebau bereit.
Mehr erfahren Sie unter dem Link Bautätigkeitsstatistik-Online des Hessischen Statistischen Landesamtes, 65175 Wiesbaden.
Link zu Bauvorschriften, Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke
https://wirtschaft.hessen.de/wohnen-bauen/bauvorschriften/dokumente-und-vordrucke