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Magistrat
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt Witzenhausen. Er besorgt die laufende Verwaltung und führt die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus. Rechtsgrundlage ist die Hessische Gemeindeordnung.
Dem Magistrat gehören der Bürgermeister als Vorsitzender, die Erste Stadträtin bzw. der Erste Stadtrat sowie weitere ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte an.
Er ist für die laufende Verwaltung der Stadt Witzenhausen verantwortlich und setzt die politischen Beschlüsse um. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:
- Ausführung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
- Führung der laufenden Verwaltung und Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung
- Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
- Aufstellung des Haushaltsplans
- Verwaltung des städtischen Vermögens
- Vertretung der Stadt nach außen
Die Sitzungen des Magistrats sind nicht öffentlich.
Die aktuellen Mitglieder des Magistrates der Stadt Witzenhausen finden Sie im Bürgerinfoportal.