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Ortsbeiräte
Für die einzelnen Stadtteile der Stadt Witzenhausen werden Ortsbeiräte gebildet. Sie vertreten die Interessen der jeweiligen Ortsteile und wirken an der Entwicklung vor Ort mit. Rechtsgrundlage ist die Hessische Gemeindeordnung.
Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Stadtteile gewählt. Vorsitzende sind die Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher.
Die Ortsbeiräte beraten die städtischen Gremien und den Magistrat in allen wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtteil betreffen. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung und Stellungnahme zu örtlichen Angelegenheiten
- Anhörung vor wichtigen Entscheidungen, die den Stadtteil betreffen
- Einbringung von Vorschlägen und Anregungen an Magistrat und Stadtverordnetenversammlung
- Förderung der Entwicklung des jeweiligen Stadtteils
Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungstermine werden amtlich bekannt gemacht und sind unter „Amtliche Bekanntmachungen“ auf dieser Homepage abrufbar.
Eine Übersicht der Ortsbeiräte der Stadt Witzenhausen sowie deren Mitglieder finden Sie unter im Bürgerinfoportal.