Sie sind hier: Home » Aktuelle Ereignisse » Winterdienst 2025/2026
Mit Beginn der kalten Jahreszeit möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger an ihre Pflichten beim Winterdienst erinnern. Ziel ist es, die Sicherheit auf Gehwegen trotz Schnee und Eis bestmöglich zu gewährleisten.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Räum- und Streupflicht täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr
Gehwege müssen so geräumt werden, dass sich Fußgänger sicher begegnen können
Bei Glätte sind Sand, Splitt oder anderes abstumpfendes Material zu verwenden
Streusalz ist nur in Ausnahmefällen und in geringen Mengen zulässig
Schnee ist am Gehwegrand abzulegen – nicht auf der Fahrbahn
Zuständig für den Winterdienst sind die angrenzenden Grundstückseigentümer
Bei Straßen mit nur einem Gehweg gilt ein jährlicher Zuständigkeitswechsel zwischen den Grundstücksseiten (2025 gegenüberliegende Seite, 2026 direkt angrenzende Seite)
Alle Details finden Sie hier.