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Illegale Entsorgung von Gartenabfällen ist kein Kavaliersdelikt
Mit dem Start der Gartensaison häufen sich wieder illegale Müllablagerungen in der Natur. Was viele als praktische Entsorgungslösung betrachten, sorgt bei Förstern, Waldbesitzern und Jägern für zunehmenden Ärger: Immer häufiger finden sie Gartenabfälle an Waldrändern, entlang von Wegen und auf Waldparkplätzen.
Was nach harmloser „Kompostierung“ aussieht, ist jedoch verboten. Die illegale Entsorgung von Gartenabfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. In Hessen werden dafür in der Regel rund 1.000 Euro fällig. Auch im benachbarten Thüringen werden entsprechende Verstöße konsequent verfolgt und mit Bußgeldern in ähnlicher Höhe geahndet. In anderen Bundesländern – etwa Nordrhein-Westfalen – können bei schwerwiegenden Fällen sogar Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. In gravierenden Fällen kann darüber hinaus der Straftatbestand erfüllt sein.
„Das Ökosystem Wald ist eine fein abgestimmte Lebensgemeinschaft. Wer Gartenabfälle dort entsorgt, greift massiv in dieses Gleichgewicht ein“, erklärt Kreisbeigeordneter Dr. Philipp Kanzow. Mit Gartenabfällen gelangen häufig nicht heimische Pflanzen in den Wald, darunter invasive Arten wie Riesenbärenklau oder Indisches Springkraut. Diese verdrängen durch ihre hohe Konkurrenzkraft heimische Pflanzen wie Veilchen, Blutweiderich oder zahlreiche Waldkräuter. In der Folge verlieren viele Tierarten ihre Nahrungs- und Lebensgrundlage.
Auch die Zersetzung größerer Mengen organischer Abfälle bleibt nicht folgenlos: Gärprozesse belasten den Boden und können das Grundwasser durch erhöhte Nitratwerte beeinträchtigen. Zudem enthalten viele Zierpflanzen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die insbesondere für Wild- und Honigbienen gefährlich sind.
Organische Abfälle und Lebensmittelreste locken Wildtiere wie Wildschweine an. Diese können in der Nähe von Straßen zu einer ernsthaften Gefahr für Autofahrer werden. Hinzu kommt ein typischer „Nachahmungseffekt“: Wo bereits Abfälle liegen, wird häufig weiterer Müll abgeladen. Aus einem einzelnen Sack Rasenschnitt entsteht so schnell eine wilde Müllkippe. Dieser wird oft ergänzt durch Hausmüll oder sogar Elektroschrott. Nicht selten werden Gartenabfälle zudem mitsamt Kunststoffsäcken entsorgt.
Die Kosten für die Beseitigung dieser illegalen Ablagerungen tragen letztlich die Grundstückseigentümer, die Kommunen und damit die Allgemeinheit. Dabei ist die fachgerechte Entsorgung von Gartenabfällen unkompliziert:
„Wer seine Gartenabfälle korrekt entsorgt, schützt Natur und Umwelt und entlastet gleichzeitig die kommunalen Haushalte“, so Dr. Kanzow abschließend.
Für Auskünfte zum Thema Abfallentsorgung steht die Abfallberaterin Gabriele Maxisch telefonisch unter 05651 3024751 oder per E-Mail gabriele.maxisch@werra-meissner-kreis.de gerne zur Verfügung.