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Ab Mai 2025 gilt:
Bioabfallbehälter mit Fehlbefüllung werden nicht mehr geleert.
Diese Maßnahme basiert auf einer gesetzlichen Neuregelung der BioAbfallverordnung (BioAbfV), die am 01.05.2025 in Kraft tritt. Die neue Bioabfall-Verordnung fordert eine sorgfältigere Abfalltrennung und reduziert den zulässigen Fremdstoffanteil im Bioabfall.
Typische Störstoffe gemäß BioAbfV sind alle Materialien, die nicht biologisch abbaubar sind, z. B.:
Was können Sie tun, wenn Ihr Abfallbehälter betroffen ist?
✅ Fremdstoffe entfernen
Wenn Sie die Störstoffe aus dem Behälter entfernen, wird Ihre Tonne bei der nächsten regulären Leerung wie gewohnt entleert.
🗑️ Sonderleerung als Restmüll
Alternativ können Sie eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restmüll beantragen. Bitte wenden Sie sich hierfür an unser Steueramt bzw. an die Abfallabteilung.
🔒 Zusätzlicher Schutz durch Schwerkraftschloss
Um eine ungewollte Fremdbefüllung Ihres Bioabfallbehälters zu vermeiden, kann optional ein Schwerkraftschloss gegen eine Gebühr beantragt werden. Dies schützt Ihre Tonne vor dem Einwurf durch Unbefugte.
Unser Appell an Sie:
Bitte achten Sie bei der Befüllung Ihrer Biotonne auf eine strikte Trennung. So leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung unseres Komposts.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Für Rückfragen oder weitere Informationen wenden
Sie sich gerne an:
📞 05542-508-202
📧 Steueramt@Witzenhausen.de
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