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Mit dem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt die KfW den Umbau bislang gewerblich oder anderweitig genutzter Gebäude und Gebäudeteile zu Wohnraum.
Gefördert werden beispielsweise die Umwandlung von ehemaligen Büros, Ladenlokalen, Praxisräumen oder anderen beheizten Nichtwohnflächen in neue Wohnungen. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten – bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit.
Wichtig: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Umbauarbeiten beziehungsweise vor Abschluss entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen können bereits vorher erfolgen.
Anträge können derzeit bis spätestens 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen, den antragsberechtigten Personengruppen und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der KfW.