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Aus aktuellem Anlass weist die Ordnungsverwaltung der Stadt Witzenhausen auf die geltende Leinenpflicht für Hunde hin. In letzter Zeit wurden vermehrt Verstöße gegen die bestehenden Regelungen festgestellt.
Damit das Miteinander im öffentlichen Raum sicher und rücksichtsvoll funktioniert, sind die Vorgaben der Witzenhäuser Hundeverordnung (WHVO) zu beachten.
Die Leinenpflicht gilt insbesondere in folgenden Bereichen:
Die genauen räumlichen Abgrenzungen können der Witzenhäuser Hundeverordnung entnommen werden.
Wichtig: In den genannten Bereichen darf die verwendete Leine höchstens zwei Meter lang sein. Der Hund muss jederzeit sicher gehalten werden können.
Die Leinenpflicht dient dazu, Konflikte und Gefährdungen zu vermeiden und ein rücksichtsvolles Miteinander zu ermöglichen. Die Ordnungsverwaltung bittet daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Regelungen zu beachten.
Die Einhaltung der Leinenpflicht wird kontrolliert. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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